Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht

Die Erläuterungen wurden von der Bundestierärztekammer (BTK) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der LAV (Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz) erarbeitet. Sie dienen der besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des seit dem 28.01.20222 geltenden Arzneimittelrechts.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Überwachungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine andere Rechtsauffassung vertreten kann. Rechtlich verbindlich ist allein der Rechtstext.

Finden Sie hier die Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht Stand: 14.02.2023

GOT - Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT)

Aufgrund der insb. in der Zeitschrift St. Georg verbreiteten Behauptung, dass alle Pferde landwirtschaftliche Nutztiere sind und die Ziff. 40 GOT ein Fehler sei, sieht sich die BTK zu einer Klarstellung gezwungen:

Die von Bundestierärztekammer (BTK) und Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) bestehende AG „GOT“ hat sich in diversen Telefonkonferenzen mit der Frage der Hausbesuchsgebühr beschäftigt. Die AG möchte betonen, dass sie kein Gremium ist, welches befugt ist, ein Gesetz rechtssicher zu kommentieren. Bei unklaren Formulierungen wird diese Aufgabe den Gerichten zufallen. Nach Auffassung der AG ist die Gesetzeslage aber zurzeit eindeutig:

Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40.

Lesen Sie hier das gesamte Dokument "Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT)".

 

Neue GOT ab 22. November 2022 gültig

Die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 22. November 2022 in Kraft.

Die Bundestierärztekammer (BTK) stellt dazu folgendes Informationsmaterial zur Verfügung:

Informationen für Tierarztpraxen

Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen

Informationen zur GOT allgemein für Patientenbesitzer:innen

Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Dechra-Ausgabe) - gültig ab 22. November 2022!

Kostenfreie Online-Fortbildung für Tierärztinnen und Tierärzte von ATF und Vetion.de: Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - Anwendungshinweise und Kommunikation

Die Aufzeichnung des Live-Online-Kurses vom 26.10.2022 ist noch bis zum 26.03.2023 verfügbar.

Weitere Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung

 

Impfen durch Tierärzt:innen

Das Impfen in eigener Praxis ist ausgeschlossen! Nach langer Wartezeit hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der BTK nun mitgeteilt, dass es aufgrund von fehlenden technischen Voraussetzungen in den Tierarztpraxen (Softwaresysteme zur Impfsurveillance), nicht möglich sein wird, dass Tierärzt:innen in ihren Praxen impfen.

Impfen im Rahmen eines mobilen Impfteams bzw. in einem Impfzentrum ist für Tierärzt:innen nach Ableistung einer Schulung möglich. Das Mustercurriculum und Muster für die Bestätigungen, die Sie benötigen, finden Sie hier.

Eine Möglichkeit der theoretischen Schulung finden Sie unter Impfen zum Schutz vor Covid-19 (impfencovid19.de) der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, der sich am Mustercurriculum der BTK orientiert und ab dem 12.01.2021 (voraussichtlich ab 9 Uhr) für Tierärzt:innen freigeschaltet ist. Ihre Landes-Tierärztekammer hat den notwendigen Zugangscode und die Anleitung zur Teilnahme an diesem E-Learning-Angebot, den Sie auch hier im geschützten Bereich finden.

Allgemeine Informationen zum Thema Impfen durch Tierärzt:innen finden Sie hier.

 

29. Deutscher Tierärztetag am 15./16. September 2022 in Berlin

Der 29. Deutsche Tierärztetag hat am 15./16. September 2022 in Berlin stattgefunden.

Der Deutsche Tierärztetag ist das wichtigste berufspolitische Gremium der Deutschen Tierärzteschaft. 2022 hat er unter dem Generalthema „One Health - gemeinsam für die Gesundheit von Tier und Mensch?!" in Berlin stattgefunden.

Hier finden Sie alle Beschlüsse.


 

Amtliche Tierärzt:innen in Frankreich gesucht!

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat zur Einführung von Gesundheitskontrollen für Tiere und ihre Produkte aus Großbritannien geführt. Frankreich führt eine sehr große Zahl von Kontrollen durch – jede Woche werden mehr als 2.500 Sendungen an den acht Grenzkontrollstellen in Dünkirchen, Calais (Hafen und Tunnel), Dieppe, Le Havre, Caen-Ouistreham, Cherbourg, St-Malo und Roscoff kontrolliert.

Die Einstellung von amtlichen Tierärzt:innen ist für die Durchführung von Kontrollen an lebenden Tieren und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs unerlässlich. Bisher wurden rund 60 amtliche Tierärzt:innen eingestellt, d. h. etwas mehr als die Hälfte der angestrebten Personalzahl, um einen optimalen Betrieb der betreffenden Grenzkontrollstellen an der Kanal-Nordsee-Küste zu gewährleisten.

Hier finden Sie die Stellenausschreibung mit den wichtigsten Informationen.

 

Eingabe der BTK – Öffentliche Konsultation zur Liste von antimikrobiellen Mitteln für den Humanvorbehalt

Endlich hat die Europäische Kommission den lang erwarteten Durchführungsrechtsakt (Anmeldung erforderlich) mit einer Liste von antimikrobiellen Mitteln (Anmeldung erforderlich) oder Gruppen von antimikrobiellen Mitteln, die ausschließlich der Behandlung von Infektionen beim Menschen vorbehalten sind, vorgelegt.

Die erstellte Liste leitet sich, entsprechend der Hoffnung der BTK, vollumfänglich von den im Februar dieses Jahres veröffentlichten Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ab. Demnach enthält die Liste ausschließlich antimikrobielle Mittel, die derzeit NICHT als Tierarzneimittel in der EU zugelassen sind. Das heißt, entgegen vielfach geäußerter Befürchtungen sind weder Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Makrolide und Fluorchinolone noch Polymyxine und Colistin auf der „Verbots-Liste“ enthalten und bleiben daher für die Anwendung in der Veterinärmedizin erhalten.

Eine bereits am 15. März publizierte Stellungnahme der BTK zu den Empfehlungen der EMA finden Sie hier.

Im Rahmen der bis einschließlich 17. Mai stattgefundenden öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission hat die BTK mit der Eingabe noch einmal ihre vollumfängliche Unterstützung des Entwurfs signalisiert.

Auch Sie hatten über diesen Link bis zum 17. Mai die Möglichkeit, eine Eingabe im Rahmen der öffentlichen Konsultation vorzunehmen und den Durchführungsrechtsakt samt der Liste zu unterstützen. Eine Teilnahme wurde durch die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) auch bei vollständiger Unterstützung des Entwurfs dringend empfohlen, da auch Stimmen laut geworden waren, die sich dafür stark machen, dass weitere antimikrobielle Mittel in die Liste aufgenommen und folglich für die tierärztliche Verwendung verboten würden.

 

Informationen bzgl. Ukraine-Hilfe

Die Bundestierärztekammer (BTK) ist entsetzt und bestürzt über die Entwicklungen in der Ukraine. Unsere Gedanken sind bei den Ukrainern, ihren Angehörigen und auch Tieren.

ATF-Anerkennung bei Spenden an die Ukraine

Für tierärztliche Fortbildungen, bei denen die Einnahmen aus Teilnahmegebühren vollständig zur Unterstützung ukrainischer Tierärzt:innen und Tiere gespendet werden, erfolgt die Bearbeitung von Anträgen auf ATF-Anerkennung befristet kostenfrei. Entsprechende Informationen zu Spenden und Unterstützungen sind im Antrag deutlich zu machen.

Die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) informiert auf ihrer Webseite (https://fve.org/ukraine/) ebenfalls zu der aktuellen Situation und fordert alle Parteien auf, alle Human- und Tierarzneimittel, pharmazeutische Wirkstoffe und alle andere Rohstoffe, die zur Herstellung von Diagnostika, Behandlungen und Impfstoffen benötigt werden, vom Geltungsbereich der Sanktionen auszunehmen.

Die FVE hat mit Unterstützung von FECAVA und WVA ein Webportal entwickelt, um die Hilfe europäischer Tierärzt:innen zu koordinieren, um ukrainischen Tierärzt:innen, ihren Familien und Tieren zu helfen. Link zur Webseite: www.VetsForUkraine.com 

Die FVE und die European Federation of Companion Animal Veterinary Associations (FECAVA) haben mit Unterstützung der Humane Society International (HSI) und ihrer Partner das Vets for Ukraine Pets-Programm gestartet.Dieses Programm wird es Tierärzt:innen aus 38 Ländern, einschließlich Deutschland, ermöglichen, die tierärztliche Behandlung von Tieren von Flüchtlingen aus der Ukraine erstattet zu bekommen. Auf diese Weise kann der tierärztliche Berufsstand diese Patienten kostenlos behandeln.

Wie geht das? Behandeln Tierärzt:innen ein Tier eines Flüchtlings, können sie einen Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen. Die Vets for Ukraine Pets übernehmen die Behandlungskosten von bis zu fünf Hunden, Katzen, Pferden oder anderen Heimtieren bis zu 250 Euro pro Tier, z. B. Akutversorgung, chronische Erkrankungen und Medikamente. Weitere Informationen zur Funktionsweise finden Sie hier und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier. Um eine Erstattung zu erhalten, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden.Das Dokument finden Sie hier.Das Passwort zum Ausfüllen dieses Antragsformulars für zugelassene Tierärzt:innen können Sie hier einsehen (im geschützten Bereich – nur für Tierärzt:innen). Die Erstattung erfolgt durch HSI in ca. 4-8 Wochen. 

Um Menschen, die ihre Haustiere mit auf die Flucht genommen haben, in dieser Notlage einen unbürokratischen Grenzübertritt zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission ihren Mitgliedsstaaten nahegelegt, die Einreisebestimmungen hinsichtlich der Tollwutimpfung, d. h. insbesondere des Nachweises eines wirksamen Impftiters, auszusetzen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert hier über die erleichterten Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html

Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) bietet den Menschen, die mit ihren Haustieren geflüchtet sind, ihre Hilfe an. Notwendige Behandlungen für die Haustiere werden kostenfrei durchgeführt. Auch bei der Erfüllung vorgeschriebener Kennzeichnungspflichten hilft die TiHo: https://www.tiho-hannover.de/universitaet/aktuelles-veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/kostenfreie-behandlung-von-haustieren-ukrainischer-gefluechteter

 

FAQ zum EU-Tierarzneimittelrecht

Nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) im Jahr 2019 vertritt die BTK die Interessen der Tierärzteschaft bei der Umsetzung des neuen EU-Arzneimittelrechts und informiert die Kolleginnen und Kollegen stets aktuell.

Obwohl die einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften am 28.01.2022 durch das neue europäische Tierarzneimittelrecht abgelöst worden sind, konnten verschiedene Aspekte noch nicht abschließend geregelt werden. Weder auf EU- noch auf nationaler Ebene ist bereits das gesamte untergesetzliche Regelwerk in Kraft getreten bzw. angepasst worden. Somit ist die Umstellung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften über Tierarzneimittel als Prozess zu sehen. Um Sie in dieser für alle Seiten schwierigen Übergangszeit gut informiert zu wissen, finden Sie an dieser Stelle u. E. relevante Neuerungen: FAQ EU-Tierarzneimittelrecht

 

Hinweise aufgrund der Verbreitung des Coronavirus

Das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff. Auch für die Tierärzte ergeben sich daraus viele Fragen und Herausforderungen.

Informationen zum Konjunkturpaket der Bundesregierung finden Sie hier.

Informationen zum Förderprogramm Überbrückungshilfe für Unternehmen finden Sie hier.

Hinweise zum Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern" finden Sie hier.

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wird um den KfW-Schnellkredit 2020 ergänzt. Nähere Infos finden Sie hier.

Antworten auf einige Fragen finden Sie hier.

Anregungen für den Praxisablauf finden Sie hier.

Rechtliche Hinweise finden Sie hier.

Eine Muster-Zusatzvereinbarung zur Anordnung von Kurzarbeit finden Sie hier.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) bietet hier eine Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler.

Die Empfehlungen der AG "Telemedizin" der BTK an die Landes-/Tierärztekammern zur Anwendung der veterinärmedizinischen Telemedizin finden Sie hier. Bitte beachten Sie dass es sich dabei nur um Empfehlungen handelt. Was in ihrem Bundesland möglich ist, müssten Sie bei Ihrer Kammer erfragen.

Informationen zum allgemeinen Infektionsschutz finden Sie hier.

 

Das Antwortschreiben von Bundesministerin Julia Klöckner zur Frage der Systemrelevanz des Tierarztberufs finden Sie hier.


 

 

Wichtiger Hinweis zur GOT/Notdienst

Die Verordnung zur Änderung der GOT wurde am 13. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 14.02.2020 in Kraft.

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt. 

 

 

Aktuelles

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BTK über die vielfältigen Tätigkeitsfelder in der Veterinärmedizin

BTK Berlin (27.04.2023)

Tierärzt:innen heilen nicht nur Krankheiten der Tiere, sondern dienen auch der Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestands. Damit helfen sie, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch …

2

Fachleute fordern mehr Unterstützung vom Staat

BTK Berlin (20.01.2023)

Anlässlich der Internationalen Grünen Woche in Berlin, fand am 20.01.2023 die Pressekonferenz „Tierärzt:innen im Tierschutz: Expertise, die genutzt werden muss!“ der Bundestierärztekammer (BTK) statt. Warum die Expertise der Tierärzteschaft …

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Einladung zur Pressekonferenz am 20. Januar 2023, 11.30 – 12.30 Uhr anlässlich der Internationalen Grünen Woche (IGW)

BTK Berlin (12.01.2023) Einladung zur Pressekonferenz am 20. Januar 2023, 11.30 – 12.30 Uhr anlässlich der Internationalen Grünen Woche (IGW)